Willkommen auf "amtsmissbrauch-in-frickenhausen.de"
Diese Internetseite wurde mit enorm viel Arbeit erstellt, um den Bürgern die verheerenden Mißstände im schon seit Jahrzehnten von CDU und Freien Wählern dominierten Rathaus aufzuzeigen. Die Zeiten, in denen man aus Familientradition CDU wählen konnte, weil es der Vater und der Großvater schon getan haben, sind - leider, leider - vorbei. Es kann aus Prinzip nicht geduldet werden, daß Amtsträger unter Mißbrauch ihrer besonderen Stellung die öffentlichen Verwaltungsgeschäfte manipulieren, um sich arglistig das wegzustehlen, was sich andere erarbeitet haben. Das kann jeden treffen, wenn die Staatsorgane die Einhaltung der geltenden Gesetze nicht gewährleisten und die notwendige Transparenz zur Kontrolle nicht gegeben wird. Und wer sich gegen Amtsmißbrauch zur Wehr setzt, der wird einfach verhaftet, eingesperrt, und am Ende noch enteignet.
In Frickenhausen wurde zugunsten der Privatinteressen des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden jahrzehntelang die innerörtliche Einzelhandelsentwicklung ganz erheblich behindert (Okt 1999, Feb 2000, Juli 2001, Maerz 2002, Feb 2003, Juni 2004, Mai 2009). Vielen am Ort ist die Mauschelei bekannt, aber kaum jemandem ist das Ausmaß des städtebaulichen Schadens für den Einzelhandel in der Gemeinde bewußt. Die wichtigsten Entscheidungen wurden schon vor langer Zeit entgegen den Empfehlungen von Gutachten getroffen. Die Ergebnisse dieser Gutachten wurden den Einwohnern mangels Transparenz weitgehend verschwiegen. Die Bevölkerung und die Einzelhändler im Ort wurden von der CDU/Freie Wähler-Mehrheit im Gemeinderat jahrelang mit dem Luftschloß eines Lebensmittelmarkts im Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße an der Nase herumgeführt, obwohl die Informationen zur Undurchführbarkeit schon lange vorlagen. Was aber kaum jemand weiß: Das erste und wegweisende Gutachten hatte schon viele Jahre vorher eine flächenhafte innerörtliche Einzelhandelsentwicklung auf dem ehemaligen Wohlhaupter-Areal empfohlen. Das heißt, die Einwohnerschaft hätte zum Beispiel einen Lebensmittelmarkt innerorts auf dem Wohlhaupter-Areal in Frickenhausen haben können. Mit der Kundenmagnetfunktion eines solchen Marktes, und mit den im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität hätte man dem gesamten Einzelhandel im Ort zu neuem Leben verhelfen können. Auf dieses Thema wird unten noch näher eingegangen. Die wichtige Frage an dieser Stelle ist, warum wurde die städtebauliche Entwicklung schon damals in die katastrophal falsche Richtung gelenkt ? Wessen Interessen wurden durch CDU und Freie Wähler hier jahrzehntelang verfolgt ?
Nachdem das von der Gemeinde aufgekaufte Wohlhaupter-Areal im Ort entgegen des Gutachtens für den städtebaulich verkehrten Zweck verwendet wurde, hat man einige Jahre später auch den PENNY-Discountmarkt auf unserem Grundstück neben dem Sägewerk im Gewerbegebiet "Nürtinger Straße I" sabotiert. Unter der falschen Angabe, daß ein Lebensmittelmarkt im Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße erstellt wird, (wobei das Gutachten schon vorher aussagte, daß es dort gar nicht geht), wurde die entsprechende Bebauungsplanänderung erzwungen, um uns damit unsere bezahlten Baurechte wegstehlen zu können. Teil der Falschangaben war auch die Behauptung, die Gewerbeflächen für das produzierende Gewerbe und Handwerk freihalten zu wollen. Mit diesen beiden wichtigen Aussagen wurden die Verwaltungsgerichte dazu verleitet, das Verfahren zugunsten der Gemeinde zu entscheiden. Und kaum lagen die Gerichstbeschlüsse vor, da wurde sofort das genaue Gegenteil davon in Angriff genommen: Das Luftschloß im Ortskern von Frickenhausen, welches man den Gerichten vorgetäuscht hat, wurde fallen gelassen, und der größte Teil des gemeindeeigenen Gewerbegebiets in Linsenhofen wurde für Lebensmittelmärkte verbraucht, und nicht, wie vor Gericht behauptet, für das produzierenden Gewerbe und Handwerk reserviert.
Nürtinger Zeitung vom 23.10.1999: "Gerichtsurteil bestätigt Gemeinde"
Gerichtsbeschluß VGH Mannheim vom 22.12.1998
Beschluß BVerwG Berlin vom 8.9.1999
Den Bürgern wurde jahrelang suggeriert, daß die Verwaltung keine Verödungstendenzen für die Einzelhandelsentwicklung im Ortskern entstehen lassen wolle. Im Hintergrund jedoch wurden die Weichen genau so gestellt, daß im Ortskern gar nichts anderes herauskommen konnte, als eine Verödung. Wenn die Gemeinderäte ein solches städtebauliches Ziel verkünden, dann richten sich logischerweise die Bürger mit ihren privaten und geschäftlichen Planungen auch darauf ein, daß dieses Ziel tatsächlich verwirklicht werden kann. Es ist ein Skandal, daß sich am Schluß herausstellt, daß dieses Luftschloß nur ein Mittel zum Zweck war, um die privaten Ziele eines einzelnen Gemeinderats gegen die Interessen der Einwohnerschaft durchzusetzen. Das Beispiel "Lebensmittelmarkt in Frickenhausen" zeigt, daß eine Gemeindeverwaltung ohne Transparenz den Bürgern gar nicht zumutbar ist. Es besteht die große Gefahr, daß einige Wenige durch Einsicht in die Amtsunterlagen wichtige Gemeindegeschäfte zugunsten ihrer eigenen Privatvorteile manipulieren. Und ohne die Möglichkeit zur Einsicht in wichtige Unterlagen der Verwaltung ist es den Bürgern nicht möglich, solche katastrophalen Fehlentwicklungen rechtzeitig abzustellen.
Seit 20 Jahren kämpfen wir gegen die Auswirkungen der verheerenden CDU/Freie Wähler-Günstlingswirtschaft, durch die unser Bauvorhaben des Penny-Discountmarktes im Gewerbegebiet Nürtinger Straße I rechtswidrig und völlig grundlos sabotiert wurde. Wir haben noch nie irgendeinen Vorteil von der Gemeinde erhalten oder beansprucht. Aber wir bestehen auf die Rückgabe unseres rechtmäßigen Eigentums in Form unserer bezahlten Baurechte, für die wir lange arbeiten mußten, und die uns nur wegen des vorgetäuschten Lebensmittelmarktes im Ortskern weggestohlen wurden.
Der Filz zieht weite Kreise - ein wahres Bild des Grauens !
Durch unsere jahrelange Auseinandersetzung mit der Gemeindeverwaltung und ihrer Aufsichtsbehörden bekamen wir einen tieferen Einblick, wie die Verwaltungsmechanismen mit einem aktenkundigen Amtsmißbrauch tatsächlich umgehen, und es eröffnete sich ein wahres Bild des Grauens. Der Rechtsstaat, der den Bürgern vorgespielt wird, den gibt es in Wirklichkeit gar nicht ! Es wurden uns Zustände zugemutet wie vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, wo die Rechte eines einzelnen überhaupt keinen Stellenwert mehr hatten. Die verantwortlichen Behörden sind für stichhaltige Argumente und aktenkundige Tatsachen eines schwerwiegenden und für jedermann sichtbaren Amtsmißbrauchs überhaupt nicht zugänglich. Jede Transparenz, die zur Aufklärung führen könnte, wird verweigert. Stattdessen leisten sich die Behörden bedingungslose, gegenseitige Amtshilfe, um sich gegen den einzelnen Bürger zu verbünden und ihn auf das Übelste zu schikanieren und zu nötigen in der Hoffnung, daß er bald aufgibt. Und der Rechtsstaat bleibt dabei völlig auf der Strecke.
Jahrelange hartnäckige Untätigkeit der Gemeindeverwaltung
Mit dem Beschluß, das vorgegaukelte Ziel eines Einkaufsmarktes im Ortskern in Frickenhausen aufzugeben und stattdessen Lebensmittelmärkte im neu erschlossenen Gewerbegebiet Gernäcker in Linsenhofen anzusiedeln, hat die Gemeindeverwaltung völlig gegensätzlich zu ihrem eigenen erklärten städtebaulichen Ziel gehandelt und damit sowohl dem Gerichtsurteil als auch der zu diesem Zweck beschlossenen Bebauungsplanänderung selbst den Boden entzogen. Deshalb hätte die Bebauungsplanänderung, mit der unser Grundstück wegen des Marktes im Ortskern belastet wurde, sofort von Amts wegen aufgehoben werden müssen, denn die dafür vorgegebenen städtebaulichen Gründe waren aufgrund der Abkehr vom Einkaufsmarkt im Ortskern komplett weggefallen.
Seit dieser Zeit bemühen wir uns bei der Verwaltung um die Rückgabe unserer bezahlten, bestandsgeschützten und rechtskräftigen Baurechte. Die Gemeinde weicht aber jeder Auseinandersetzung in der Sache aus und weigert sich, die völlig grundlos im Raum stehende Blockierung unseres Gewerbegrundstücks zurückzunehmen. In Anbetracht der bisherigen arglistigen Verwaltungsmanipulationen bestimmter Seilschaften kann dieses unplausible, diktatorische Verhalten nur noch so erklärt werden, daß der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende über seine Partei im Gemeinderat den Konkurrenzschutz für EDEKA aufrecht erhalten will, bei der er selbst tätig ist. Für die nach wie vor bestehende Blockierung unseres Grundstücks gibt es jedenfalls keine plausible Rechtfertigung mehr. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin gab der Gemeinde folgende klare Einschränkung für die in Frage gestandene Bebauungsplanänderung:
Da genau dies in Frickenhausen zutrifft, fordern wir von der Gemeindeverwaltung, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiert und umgesetzt wird und die Bebauungsplanänderung unverzüglich von Amts wegen aufgehoben wird. Durch Falschangaben an die Gerichte hat uns die Verwaltung unter Bürgermeister Schütz schon Verfahrenskosten in Höhe von DM 35.000.-- zugemutet, und als Ergebnis liegt diese klare Aussage des Bundesverwaltungsgerichts Berlin vor. Es ist nicht plausibel, warum man uns zwingen will, schon wieder tausende Euro an Gerichtskosten aufwenden zu müssen, nur um etwas bestätigen zu lassen, was im letzten Verfahren schon bestätigt ist. Wer blockiert ? Wessen Privatinteressen werden hier immernoch verfolgt ?
Nach Jahren hartnäckiger Untätigkeit und substanzloser Abwimmelungsversuche haben wir von der Gemeinde eine Reduzierung der Grundsteuer verlangt, bei der der Verlust der Baurechte berücksichtigt ist. Man kann nicht den Bürgern wichtige Baurechte stehlen und dann bei der Grundstücksbewertung so tun, als ob nichts geschehen wäre, denn die Beweise für die Abwertung liegen in den Amtsschubladen, die wiederum mangels Transparenz nicht einsehbar sind. Wenn diese Baurechte keinen Wert darstellen würden, dann hätte sich der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende auch nicht so sehr darum bemüht, gerade diese Baurechte in seine Gewalt zu bekommen, um sie der Firma EDEKA zuschanzen zu können, wie man es in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 4.11.2003 miterleben konnte ("Ein Geschmäckle", "Viele offene Fragen"). Aber die Gemeinde weigert sich auch in dieser Angelegenheit trotz vorliegender eindeutiger Beweise, die Abwertung des Grundstücks durch Verlust der Baurechte anzuerkennen und entzieht sich permanent jeder Auseinandersetung in der Sache.
Vorläufige Aussetzung der Grundsteuerzahlung als Protestmaßnahme - Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht
Wir haben uns in unserer 150-jährigen Firmen- und Familiengeschichte stets bodenständig verhalten und immer darauf geachtet, daß wir mit dem auskommen, was uns zur Verfügung steht. Wir sind noch nie irgendjemandem etwas schuldig geblieben. Unbezahlte Rechnungen gibt es bei uns aus Prinzip nicht. Auch alle Steuerforderungen wurden immer pünktlich und vollständig bezahlt.
Aber um ein Signal des Protests gegen diese rücksichtslose Verwaltungswillkür und gegen die Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung und der Wettbewerbsneutralität zu senden, blieb uns keine andere Möglichkeit mehr, als die Grundsteuerzahlung bis zur Klärung vorläufig auszusetzen, denn eine weitere Zahlung der Grundsteuer in der ursprünglichen Höhe würde die Anerkennung des Baurechtsdiebstahls durch den stattgefundenen Amtsmißbrauch bedeuten. Es ist auch völlig unakzeptabel, dass die Gemeeindeverwaltung einerseits von den Bürgern Grundsteuer beansprucht, aber andererseits die Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Grundstücke einer völlig unberechenbaren Gemeinderatswillkür ausgesetzt sind, die sich nachweisbar wertschädigend auf das Grundstück auswirkt. Seitdem bemühen wir uns bei der Verwaltung beharrlich um eine sachliche Klärung der Wertminderung und eine Neuberechnung der Grundsteuer, bei der die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt sind. Aber anstatt für Aufklärung und Transparenz zu sorgen, weicht die Gemeindeverwaltung einer Auseinandersetzung in der Sache weiterhin aus und erschleicht sich unter Falschangaben an das Finanzamt und mit der unbegründeten Behauptung, "nicht abhelfen" zu können, beim Landratsamt einen haltlosen Rechtstitel zum gewaltsamen Einzug der fehlerhaften Grundsteuer. Alle unsere Versuche, von der Gemeinde eine plausible Begründung für ihre widersprüchlichen Willkürentscheidungen zu bekommen, blieben erfolglos. Stattdessen geht man mit einer nicht mehr zu überbietenden Brutalität auf uns los.
CDU-Wasserwerfer-Methoden auch in Frickenhausen aktiv !
Wer sich gegen Verwaltungfehler wehrt, der wird einfach verhaftet und eingesperrt

Die Mißhandlungen erreichen eine neue Dimension
Der Gemeindeverwaltung fehlte am Ende dann doch der Mut, wissentlich einen unschuldigen Menschen verhaften und in das Gefängnis einliefern zu lassen. Es wurde dadurch klar, daß es in Wirklichkeit gar nicht um die Beitreibung des relativ geringen Geldbetrages ging, sondern in erster Linie darum, eine sachliche Diskussion über den stattgefundenen Verwaltungsbetrug mit allen Mitteln zu vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung befindet sich aber trotzdem in dem Dilemma, einerseits die falsch bewertete Grundsteuer eintreiben zu müssen, und andererseits den Baurechtsdiebstahl und Wertverlust für das Grundstück dem betroffenen Bürger nicht erläutern und begründen zu können, weil alles auf Amtsmissbrauch beruht. Jetzt tritt die Anwaltskanzlei des CDU-Gemeinderats Oliver Andersch auf den Plan. Dieser stellte sein Rechtsanwaltswissen zur Verfügung, um die brutalen Grundrechtsverletzungen gegen uns noch zu steigern.
Am 31.1.2011 beantragte seine Kanzlei die komplette Beschlagnahme unserer Heimat und die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens - alles wegen einer relativ geringen Grundsteuerforderung der Gemeinde, die wir nur deshalb nicht bezahlen können, weil die Verwaltung die notwendige Transparenz zur Korrektur der Grundsteuer verweigert. Als Rechtsanwalt hätte ihm deshalb klar sein müssen, daß diese Maßnahme ganz massiv gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots verstößt. Hierzu gibt es klare Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Erschwerend für ihn kommt hinzu, daß er genau wußte, daß es sich hier um ein völlig unverschuldetes Grundstück zahlungsfähiger Bürger handelt, was inzwischen vom Amtsgericht auch festgestellt wurde. Somit fehlt es bei dieser Maßnahme auch noch an der Erforderlichkeit. Was treibt diesen Anwalt zu solchen unverhältnismäßigen Mißhandlungen gegen unverschuldete, zahlungsfähige Bürger ? Sollte er als Gemeinderat nicht zuerst das Gespräch mit den betroffenen Bürgern suchen und ihre Anliegen mit ihnen diskutieren, bevor er zu solch brutalen Mitteln greift ? Als Rechtsanwalt und zugleich Gemeinderat müssen ihm doch die Amtsdelikte zugunsten des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden genau bekannt sein.
Auch daran kann man erkennen, daß es in Wirklichkeit nicht vorranging um die Beitreibung des verhältnismäßig geringen Geldbetrages geht, sondern in erster Linie darum, den Menschen möglichst grausame seelische Qualen zuzufügen, immer in der Hoffnung, daß die Betroffenen aufgeben, und die Verwaltungsmanipulationen zugunsten eines Einzelnen auf diese Weise unaufgeklärt in den Akten verschwinden.
Wie alles begann - Frickenhausen vor 25 Jahren
Die vereitelte Jahrhundert-Chance
Die CDU wirbt mit "Sachverstand", "verantwortungsbewußtem, strategischem Handeln" und "langfristiger Planung".
Ein Blick zurück in die Vergangenheit: Ende der 80er Jahre bot sich den Gemeinderäten die einmalige und nie mehr wiederkehrende Gelegenheit, einen Lebensmittelmarkt in die Ortsmitte zu bringen, denn für die Firma Wohlhaupter war aufgrund der beengten Situation die Zeit gekommen, in das Industriegebiet umziehen zu müssen. Die Gemeinde hat die Grundstücke erworben und das große Areal wurde dem Wohnungsbau zugeführt. Was kaum jemand weiß und auch weitgehend verschwiegen wurde: Schon damals arbeitete zur gleichen Zeit die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) an einem "Gutachten für Frickenhausen als Standort für Ladeneinzelhandel und Ladenhandwerk". Darin kommen die Sachverständigen zu der Erkenntnis, daß Frickehausen massiv unterversorgt ist, und daß ca. 80% der Kaufkraft aus dem Ort abfließt. Das heißt, die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten war schon damals das allerdringenste Problem und hätte mit höchster Priorität angegangen werden müssen. Die Sachverständigen empfahlen daher, für den Ausbau der Einzelhandelstätigkeit im Ort das freigewordene Wohlhaupter-Areal zu verwenden, und - wegen fehlender Fläche - nicht den winzigen Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße.
Aber genau das Gegenteil der Gutachten-Empfehlungen wurde verfolgt: Das Wohlhaupter-Areal, wo die Möglichkeit für einen zeitgemäßen Lebensmittelmarkt gegeben war, wurde schnell mit Wohnungen verbaut. Und im Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße, wo laut Gutachten gar kein Platz ist, wurde von CDU und Freie Wähler jahrzehntelang das Luftschloß eines Lebensmittelmarktes vorgegaukelt.
Im Gegensatz zum Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße gab es keine Lebensmittelkette, die die große Fläche des freigewordenen Wohlhaupter-Areals abgelehnt hätte, und dies wäre auch ein echtes "Jahrhundert-Projekt" gewesen, denn eine solche Gelegenheit kommt für eine Gemeinde wirklich nur einmal in hundert Jahren. Und die Kundenmagnetfunktion hätte für den Einzelhandel im Ortskern den entscheidenden Impuls gebracht. Man hätte halt zur richtigen Zeit das Richtige tun müssen, so wie es die Gutachten empfahlen. Aber so haben Privatinteressen in Frickenhausen eine konkurrenzfähige Entwicklung der Nahversorgung mit Lebensmitteln und eine Steigerung der Attraktivität der Ortsmitte auf alle Zeiten zerstört. Das ist das wirkliche, für Frickenhausen katastrophale Ergebnis der jahrzehntelangen Politik der CDU/Freie Wähler-Mehrheit im Gemeinderat.
Alle suchten nach einer Lösung - nur das Rathaus mauerte
Aus der Sicht der Handelsketten war Frickenhausen mit Lebensmitteln extrem unterversorgt, und deshalb suchten sie alle schon seit Mitte der 80er Jahre sehr intensiv nach möglichen Standorten in Frickenhausen. Da die Rathauspolitik zu dieser Zeit aber auf Konkurrenzschutz zugunsten des CDU-Fraktionsvorsitzenden und Betreibers des kleinen EDEKA-"Lädle" ausgerichtet war, kamen die Lebensmittelketten am Standort Wohlhaupter-Areal auch nicht zum Zug. Das Rathaus verschwieg den Bürgern die Ergebnisse der Gutachten und lenkte die Planung auf dem Wohlhaupter-Areal sofort in Richtung Wohnungsbau. Dadurch entstand erst gar keine Diskussion über die Möglichkeit eines Lebensmittelmarktes, der zu dieser Zeit schon lange dringend notwendig war und die Ortsmitte wirklich belebt hätte. Schon seit 1985 kamen die Vertreter der Handelsketten auch zu uns, denn sie wurden auf das unbebaute Grundstück neben unserem Sägewerk im Gewerbegebiet "Nürtinger Straße I" aufmerksam. Viele beschwerten sich bei uns, wie unhöflich sie auf dem Rathaus behandelt und weggeschickt worden seien mit der Aussage, daß es angeblich in Frickenhausen keinen Platz für einen Lebensmittelmarkt gäbe.Nachdem das Wohlhaupter-Areal nicht im Sinne des amtlichen Gutachtens verwendet wurde und die Gemeindeverwaltung deshalb durch ihre eigenen Fehlentscheidungen keine Lösung zur Verbesserung der Einkaufssituation mehr anbieten konnte, haben sich die Investoren auf unser Grundstück als ihren Wunschstandort konzentriert. Kein einziger der Investoren kam jemals auf die wahnwitzige Schnapsidee, in den winzigen Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße einen Lebensmittelmarkt hineinzwängen zu wollen. Für unser Grundstück neben dem Sägewerk hingegen brachten alle Lebensmittelketten laufend unaufgefordert Baupläne, die bald viele Aktenordner füllten.
Der wirtschaftliche Einbruch - wegweisende Entscheidungen sind zu treffen
Anfang der 90er Jahre waren die ersten Anzeichen der allgemeinen wirtschaftlichen Rückentwicklung in der Sägewerksbranche zu spüren, und seit der Wiedervereinigung flossen hunderte Millionen von staatlichen Subventionen an Großsägewerke. Dies hat dazu geführt, daß kleine und mittelgroße Betriebe unserer Branche samt deren Arbeitsplätzen systematisch zugrundegerichtet wurden und aufgeben mußten. Allein unser Betrieb hat dadurch über die letzten zwei Jahrzehnte nahezu 30 Sägewerke, mit denen wir lange Zeit zusammengearbeitet haben, als Kunden verloren. Das Endergebnis dieser Entwicklung ist heute für jedermann sichtbar, denn es gibt so gut wie keine kleineren oder mittelgroßen produzierenden Sägewerke mehr. Und durch die hunderte Millionen von staatlichen Subventionen an Großsägewerke wurden mehr Arbeitsplätze vernichtet als geschaffen, denn durch ihren hohen Automatisierungsgrad benötigen die Großägewerke unterm Strich viel weniger Arbeitsplätze.Durch diese spürbare Rückentwicklung standen auch bei uns in den 90er Jahren wegweisende Entscheidungen zur Überlebenssicherung und auch zur Rentenvorsorge an. Aus diesem Grund mußten wir auf unserer bezahlten Baurechte zurückgreifen. Wir haben uns auf die Rechtskraft unserer Baurechte deshalb verlassen, weil wir sie in den 60er Jahren durch Bezahlung immenser Umlegekosten an die Gemeindekasse käuflich erworben haben, und im Bebauungsplan war klar geregelt, welche Nutzungsrechte diese Bezahlung beinhaltet. Es ist ganz selbstverständlich, dass jeder, der ein Grundstück erwirbt, es so nutzen will, wie es der Bebauungsplan aussagt, der der Bezahlung zugrundeliegt. Wir haben deshalb damit begonnen, mit den Vertretern der Lebensmittelketten, die uns laufend besuchten, in Verhandlungen einzutreten, um uns durch Bau und Vermietung eines Lebensmittelmarktes ein zweites Standbein zu schaffen. Laut unserer bezahlten Baurechte war dies auf unserem Grundstück zulässig, die Bestätigung des Landratsamts liegt uns vor. Bevor wir weiter darauf eingehen, was der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende dann unter Mißbrauch seiner besonderen Amtsstellung auf dem Rathaus getrieben hat, um nicht nur auf den gemeindeeigenen, sondern auch auf den privaten Grundstücken Lebensmittelverkauf zu verhindern, wollen wir vorher im folgenden etwas genauer beleuchten, wie die Rechtskraft unserer Baurechte überhaupt erst entstanden ist.
Die Entstehung von rechtskräftigem Baurecht - Von Nichts kommt Nichts !

In den 60er Jahren wurde unser Grundstück dann zwangsweise in das Erschließungsverfahren des Gewerbegebiets „Nürtinger Straße I“ mit einbezogen. Wir haben damals versucht, uns gegen die enormen Umlegekosten für das große Grundstück zu wehren. Zum einen, weil unser Betrieb zu diesem Zeitpunkt schon 100 Jahre bestand, und weil die Versorgungsanschlüsse von uns schon lange bezahlt waren und bereits bestanden, und es daher nicht plausibel war, warum wir für unnötige Versorgungsleitungen schon wieder beträchtliche Summen aufwenden sollen. Zum anderen benötigt ein Sägewerk aufgrund der spezifischen Eigenart des Betriebs für Holzlager zwar ein großes, aber kein teures umgelegtes Grundstück. Trotzdem wurden wir rücksichtslos für diese immensen Erschließungsbeiträge für jeden Quadratmeter von der Gemeinde zur Kasse gebeten, wodurch wir damals mit einer kaum zu bewältigenden finanziellen Belastung fertigwerden mußten.
Da solche Umstände andernorts bei Sägewerken zu vergleichbar großen Schwierigkeiten führten, weil diese für Holzlager meist große Gelände benötigen, und deshalb bei Umlegungen unverhältnismäßig höheren und unnötigen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, befaßte sich zu einem späteren Zeitpunkt der Fachverband der Sägewerke Stuttgart mit diesem Problem. In den Rundschreiben unseres Verbandes wurde berichtet, daß andere Gemeinden ihren Sägewerken entgegengekommen seien. Wer solche Probleme mit der Gemeinde habe, solle sich an den Verband wenden, was uns jedoch nichts mehr nützte, denn die Gemeindeverwaltung hatte zu diesem Zeitpunkt bei uns schon abkassiert. Die uns damals aufgezwungenen Rechnungen liegen uns vor, und die Bezahlung an die Gemeinde kann heute noch in unserer Buchhaltung nachgewiesen werden.
Mit der Umlegung hat uns die Gemeindeverwaltung nicht nur durch die vergleichsweise hohen Erschließungskosten finanziell erheblich belastet, sondern die für den Betrieb völlig unnötig verteuerte Bewertung der einmal umgelegten Grundstücke verursachte zusätzlich noch jahrzehntelange Folgekosten in Form von höherer Grundsteuer und jahrzehntelanger Vermögenssteuer. Wenn man eine Rechnung aufstellt, die alle Kosten ab der Umlegung enthält, mit Zins und Zinseszins, dann kann man erkennen, welch hohe Summe über Jahrzehnte hinweg in das Grundstück investiert werden mußte - zusätzlich zu den Kosten für die bestehenden Anschlüsse, die wir vorher bereits schon mehrfach bezahlt hatten.
Im Endeffekt ließ uns die Gemeindeverwaltung keine andere Wahl, als diese hohen, für den Sägewerksbetrieb völlig unnötigen Kosten und Folgekosten als Investition in die Zukunft zu betrachten, denn mit der erzwungenen Bezahlung der Erschließungsbeiträge an die Gemeindekasse gingen als Gegenleistung dafür die Rechtskraft der uneingeschränkten Baurechte gemäß des geltenden Bebauungsplans in unser Eigentum nach Art. 14 Grundgesetz über. Genau durch diesen Prozeß von Investitionen und jahrzehntelangen Steuerzahlungen enstand die Rechtskraft unserer Baurechte, und nicht etwa durch eine glückliche Hand bei Grundstücksspekulationen, wo man billig an eine Wiese kommt und diese durch einen Glücksfall über Nacht zu Bauland wird. Und das Grundstück selbst ist uns auch nicht zugeflogen, sondern wurde über Generationen durch harte Arbeit im Sägewerk Stück für Stück verdient. Und am Ende sitzt ein hinterlistiger Gemeinderat im warmen Rathaus und mißbraucht seine besondere Amtsstellung, um sich das wegzustehlen, was sich andere durch harte Arbeit verdient haben. Schon allein aus Prinzip kann der Rechtsstaat und seine Bürger so etwas nicht dulden, denn dann ist niemandem sein Eigentum mehr vor Amtswillkür sicher.
Bezahlte Rechtskraft contra Amtsmißbrauch - wer gewinnt ?
Zurück zum Thema Lebensmittelmarkt. Wie oben beschrieben wollten wir in den 90er Jahren auf die Rechtskraft unserer Baurechte zurückgreifen, die wir durch Bezahlung immenser Erschließungskosten gekauft und durch jahrzehntelange Steuerzahlungen an die Gemeinde aufrechterhalten haben. So kamen allmählich die Verhandlungen mit den Vertretern der Lebensmittelketten in Gang, denn die Gemeinde konnte aufgrund der Verwendung des Wohlhaupter-Areals für Wohnzwecke dem Lebensmittelhandel am Ort nichts mehr anbieten.
Die Verhandlungen mit den Lebensmittelketten - der Störenfried im Hintergrund
Ab ca. 1985/86 besuchten uns die Vertreter aller namhaften Lebensmittelketten. Von Anfang 1990 bis 1996 hat sich auch die Firma EDEKA ganz intensiv für unser Grundstück neben dem Sägewerk interessiert und dort laufend unaufgefordert Baupläne für eine Marktansiedlung ausgearbeitet, welche uns vorliegen. Der EDEKA-Vertreter berichtete uns dabei zeitgleich von seinen Kontakten mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat, damals Betreiber des kleinen EDEKA-"Tante-Emma-Lädles" am Ort. Somit war er ständig bestens über den Fortgang der Verhandlungen zwischen EDEKA und uns informiert. Ende des Jahres 1992 kam der EDEKA-Vertreter direkt nach einem Besuch bei dem CDU-Fraktionsvorsitzenden zu uns mit dem Vorwurf, warum wir ihm nicht gesagt hätten, daß auf unserem Grundstück seitens der Gemeinde eine Veränderungssperre (d.h. vorübergehendes Bauverbot) bestünde. Wir erklärten ihm, daß wir davon nichts wüßten. Daraufhin wandte sich die Firma EDEKA - um sicher zu gehen - direkt an das Landratsamt Esslingen und bestätigte uns mit Schreiben vom 11.12.1992 die Aussage des Landratsamts, daß dem Vorhaben Lebensmittelmarkt auf unserem Grundstück baurechtlich nichts entgegenstünde.
Da eine unbeeinträchtigte Verhandlung mit EDEKA durch die ständigen negativen Einmischungen und Störungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden nicht möglich war, und dieser offensichtlich ganz intensiv versuchte, den Lebensmitteleinzelhandel in Frickenhausen zugunsten seiner Privatinteressen zu steuern (Konkurrenzschutz), haben wir verstärkt mit der Firma REWE verhandelt, deren Repräsentant uns ebenfalls, wie auch alle anderen Marktbetreiber, beharrlich besuchte. Dies führte letztendlich dazu, daß wir im September 1996 einen rechtsgültig unterzeichneten Mietvertrag mit der Firma REWE für die Erstellung eines PENNY-Lebensmitteldiscountmarktes auf unserem Grundstück abgeschlossen haben. Das Baugesuch dafür hat der Wirtschaftsförderer des Landratsamts Esslingen, Straub, Anfang Januar 1997 dem CDU-Bürgermeister Schütz vorgelegt und kam danach zu uns mit der Aussage: „Mit der Markterstellung bis Juli wird es wohl nicht mehr reichen, doch im September eröffnen wir“. Nach dem nächsten Termin bei Schütz berichtete Straub von einem „völlig veränderten Bürgermeister“ der ihm erklärt habe, er mache nur noch das, was seine Gemeinderäte wollen.
Aus den zahlreichen Gesprächen mit Repräsentanten der Firma EDEKA wurde klar, wie der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende im Hintergrund daran arbeitete, den Lebensmittelmarkt auf unserem Grundstück zu sabotieren. So wußte er bereits schon 1992, also zwei Jahre vorher, daß auf unser Grundstück eine Veränderungssperre verhängt werden wird, welche dann 1994 auch tatsächlich beschlossen wurde und mit deren Hilfe unser Bauvorhaben zunichte gemacht werden konnte. Sein darauf abzielendes aktives Einwirken auf die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse kann jeder Gemeinderat in den Sitzungprotokollen nachlesen. Es ist verständlich, daß der CDU-Fraktionsvorsitzende eine Konkurrenz für sein kleines EDEKA-"Lädle" im Ort gefürchtet hat. Es ist aber nicht verständlich, warum er nie auf eine gemeinsame Lösung hingearbietet hat, und stattdessen von Anfang an mit Gewalt nur auf Verhinderung und Sabotage unseres Bauvorhabens mit EDEKA ausgerichtet war. Noch weniger verständlich ist, warum auch der Bürgermeister seiner gesetzlichen Pflicht zur Abwägung nicht nachgekommen ist, und stattdessen die Sabotage unseres Bauvorhabens mithilfe eines vorgetäuschten Ziels im Ortskern betrieben hat, von dem er genau wußte, daß es gar nicht machbar ist.
Die Lüge "Lebensmittelmarkt im Ortskern" !
Jahrelang konnten die Bürger das augenscheinlich unbegreifliche Schauspiel mitverfolgen, wie die CDU/Freie Wähler-Mehrheit im Gemeinderat - angeblich zum Schutz des Einzelhandels - eine völlig wahnwitzige Zielsetzung eines Lebensmittelmarkts im winzigen Ortskern suggeriert hat, obwohl für jedermann erkennbar war, daß dieses Ziel aufgrund fehlender Fläche, erheblichen Verkehrsproblemen, und demzufolge fehlendem Investoreninteresse niemals eine Aussicht auf Verwirklichung hatte. Zu keinem Zeitpunkt ging es jemals um den Schutz des Einzelhandels im Ortskern, denn dieser Zug war mit der vereitelten Chance auf dem Wohlhaupter-Areal schon lange abgefahren. Und die Informationen, daß ein Lebensmittelmarkt im Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße niemals eine Aussicht auf Verwirklichnung hat, lagen dem Rathaus schon lange vor, aber sie wurden mangels Transparenz den Einwohnern nicht zugänglich gemacht. Warum wurde dieses irrsinnige Ziel -
entgegen den Empfehlungen der Sachverständigen und entegegen den tatsachlichen Gegebenheiten - trotzdem verfolgt ?
Der Grund dafür ist in der Beschaffenheit des Baurechts zu suchen. Hinter der Lüge im Ortskern steckte nichts anderes als eine Verhinderungs- und Verschleppungsstrategie, die mit einer normalen städtebaulichen Entwicklung nichts zu tun hatte.
Wie entstand die Lüge im Ortskern ? Ein kurzer Einblick in das Baurecht
Grundsätzlich ist es so, daß das Baurecht nicht durch eine wohlwollende Behörde, Bürgermeister oder Gemeinderat verliehen oder zugeteilt wird, sondern das Baurecht ist fester Bestandteil des nach Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Eigentums. Hierzu liegen deutliche Urteile der wichtigsten und obersten Bundesgerichte vor. Die Baurechte gehen durch Bezahlung des Bauplatzpreises oder der Erschließungskosten in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über. Die zulässigen Nutzungen sind im bezahlten Bebauungsplan geregelt, und eine Bebauung innerhalb dieser Nutzungsrechte kann die Gemeinde einem Grundstücksbesitzer nicht verwehren, denn er hat ja dafür bezahlt.Solange es die gemeindeeigenen Flächen betraf, wie zum Beispiel das Wohlhaupter-Areal, konnte der Konkurrenzschutz zugunsten des ehem. CDU-Fraktionsvorsitzenden direkt auf dem Rathaus erledigt werden, ohne viel Verdacht zu erregen, denn dort wird auch bestimmt, welche Informationen die Bürger erhalten und welche nicht. Aber ein Bauvorhaben auf einem Privatgrundstück zu verhindern ist aufgrund des verfassungsrechtlich geschützte Grundrechts auf Eigentum grundsätzlich nicht möglich. Deshalb sind reine Verhinderungen von Bauvorhaben (Verhinderungsplanungen) rechtlich auch nicht zulässig. Wie konnte also der vom ehem. CDU-Fraktionsvorsitzenden ungewollte PENNY-Lebensmitteldiscountmarkt neben unserem Sägewerk trotz der bestehenden Rechtskraft der Baurechte verhindert werden ? An diesem Punkt kommt der CDU-Bürgermeister Schütz auf den Plan.
Schütz und sein Scheingebäude im Ortskern - das in die Hose gegangene Täuschungsmanöver
Wie bei jedem Grundrecht unterliegt auch ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14GG sehr strengen rechtlichen Vorschriften und darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfolgen. So kann die Gemeinde, wenn "besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen" bestimmte Nutzungen in dafür nicht vorgesehenen Baugebieten unzulässig machen. Dies ist in der Baunutzungsverordnung geregelt. Es galt also, für Frickenhausen solche "besonderen städtebauliche Gründe" zu konstruieren, die es vordergründig rechtfertigen, die Nutzungsrechte für einen Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Laut anerkannter Rechtsprechung ist dies möglich, wenn die Gemeinde den Einzelhandel ausschließlich auf den Ortskern konzentrieren will, um etwa Verödungstendenzen entgegenzuwirken. Und damit war das Vorhaben des Lebensmittelmarktes im Ortskern geboren ! Wie intensiv der damalige Bürgermeister Schütz mit der CDU/Freie Wähler-Mehrheit im Gemeinderat jahrelang daran gearbeitet hat, den Bürgern einen Lebensmittelmarkt im Ortskern zu versprechen, ohne daß die Undurchführbarkeit des Vorhabens an's Licht kommt, konnten die Bürger ja selbst miterleben. Am Schluß kostete es Schütz sogar sein Amt, weil die Bürger am Ort seinen Lügen nicht mehr geglaubt haben. Es ist selbstverständlich nicht der umgekehrte Zweck der o.g. anerkannten Rechtsprechung, die Verhinderung eines von einem einzelnen Gemeinderat ungewollten Bauvorhabens auf einem Privatgrundstück dadurch zu tarnen, daß ein fiktives städtebauliches Ziel aus der Luft gegriffen wird, dessen Undurchführbarkeit schon lange amtlich bekannt war.
Die Einwohner konnten miterleben, wie das Wirken von Schütz im Zusammenspiel mit der CDU/Freie Wähler-Mehrheit im Gemeinderat jahrelang nur darauf ausgerichtet war, die Planung eines Lebensmittelmarktes im Ortskern vorzutäuschen und alle Informationen gezielt zu verheimlichen und zu unterdrücken, die diese Lügen öffentlich entlarvt hätten. Er baute ganz systematisch ein Scheingebäude auf, welches nach seiner Abwahl wie ein Kartenhaus in sich zusammenfiel.
Vortäuschung der Flächenverfügbarkeit im Ortskern
Einer der wesentlichsten Hinderungsgründe für den vorgetäuschten Markt im Ortskern war schlicht und einfach die definitiv nicht verfügbare Fläche, was auch jeder am Ort mit eigenen Augen sehen konnte. Um die Verwaltungsgerichte über diese unüberwindbare Hürde hinwegzutäuschen, wurde eigens für das Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und dem Bundesverwaltungsgerichts Berlin das GMA-Gefälligkeitsgutachten von 1997 zurechtmanipuliert. Darin ließ Schütz die Aussage festhalten, daß, Zitat: "zwischen der Unteren und Mittleren Straße die grundstücksbezogenen Voraussetzungen [...] geschaffen werden, die auch die Ansiedlung eines größeren Betriebes (z.B. Lebensmitteldiscount-Markt) ermöglichen sollen" . Dabei ist von entscheidender Bedeutung: Dies sind nicht die Aussagen der Gutachter, sondern nur die im Gutachten wiedergegebenen Aussagen von Schütz, wodurch die Richter getäuscht wurden. Die Verwaltung hat zu diesem Zeitpunkt schon lange gewußt, daß dies überhaupt nicht möglich ist. Es kam nur darauf an, den Richtern ein Trugbild vorzumachen und sie so zu einem Fehlurteil zugunsten der Gemeinde zu verleiten.Ein weiterers, sehr interessantes Faktum im Zusammenhang mit der angeblichen Schaffung der Flächen für einen Markt im Ortskern ist der Kauf des Grundstücks der früheren Bäckerei in der Mittleren Straße 12 (später: Fahrschule Kupke). Der Preis, den die Gemeindekasse dafür bezahlt hat, wurde nie veröffentlicht. Dies ist deshalb kurios, denn der Preis für das Gasthaus "Ochsen", ein vergleichbar großes Grundstück ebenfalls in der Ortsmitte, hat die Gemeinde in der Nürtinger Zeitung in allen Details beschrieben. So konnte man nachlesen, daß für das Grundstück Gasthaus "Ochsen" ein Preis von Euro 165,000.-- bezahlt wurde, während - so weit uns bekannt ist - für das Grundstück der Bäckerei unter Schütz ca. DM 1,000,000.-- ausgegeben wurde. Wurde der ungleich höhere Preis für das Grundstück der Bäckerei nur deshalb bezahlt, um der Bevölkerung mit einem irreführenden Impuls zu suggerieren, daß bald mit der Erstellung eines Lebensmittelmarktes im Ortskern begonnen wird ?
Vortäuschung von Investoreninteresse am Ortskern
Die Repräsentanten der Lebensmittelketten, die uns seit Mitte der 80er Jahre schon wegen unseres Grundstücks besuchten, berichteten uns auch oft von ihren Besuchen bei Bürgermeister Schütz auf dem Rathaus, um sich nach geeigneten Bauflächen am Ort zu erkundigen. Wie sie uns berichteten, wurde ihnen auf dem Rathaus immer gesagt, daß Frickenhausen keine Fläche für einen Lebensmittelmarkt habe. Aufgrund dieser ständigen Besuche kannte Schütz ganz genau - wie auch wir - die kompromißlosen Grundstücksanforderungen der Investoren. Er hat also von Anfang an gewußt, daß ein Investor für einen Markt im winzigen Ortskern niemals zu finden sein wird. Als dann die völlig irreführende Planung eines unmöglich zugeschnittenen und verschachtelten Marktgebäudes im Ortskern vorlag, hörten wir von den Investoren nur noch Hohn und Spott. Einer der Repräsentanten brachte einmal die Meinung aller Investoren auf den Punkt mit der Aussage, Originalzitat: "Entschuldigen Sie bitte, aber wer wird schon in einem Krabbennest wie Frickenhausen in eine Tiefgarage gehen ? So ein Rindvieh kann es ja gar nicht geben!". Es ist völlig unplausibel, daß der damalige CDU-Fraktionvorsitzende, der selbst in dieser Branche tätig ist, von diesen Tatsachen jahrelang nichts gewusst haben will, zumal er sich in der Zeitung auch noch als "erfahrener Geschäftsmann" beschreiben läßt.Die Tatsache, daß Schütz die Investoren nie zu den entsprechenden Bürgerversammlungen oder Gemeinderatssitzungen zum Thema Lebensmittelmarkt im Ortskern eingeladen hat, beweist seine Absicht, wesentliche Informationen über das fehlende Investoreninteresse gegenüber den Bürgern zu verheimlichen. Hierfür liegen auch eine ganze Anzahl schriftlicher Beweise vor. Als Bürgermeister Kuhn diese Versäumnisse nach der Abwahl von Schütz nachholte, kam die Wahrheit sofort ans Licht: "Realisierungschancen gleich Null".
Verschleppung und Falschdarstellungen der Ergebnisse wichtiger Gutachten
Erst in einer Bürgerversammlung am 19.7.2001 wurde das Gutachten von 2000 vorgestellt, welches der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt bereits schon 10 Monate lang vorlag. Warum blieb die Verwaltung so lange auf einem außerst wichtigen Guachten sitzen, obwohl Einkaufen in Frickenhausen das wichtigste Thema am Ort war ? Und als es den Bürgern endlich vorgestellt wurde, hat man es verfälscht dargestellt, indem die negativen Seiten eines Marktes im Ortskern weitgehend verschwiegen wurden. Siehe auch "Der Schwindel mit den Gutachten".
Wichtige Informationen der SPD-Fraktion im Gemeinderat vorenthalten
Es gibt Hinweise, daß auch der SPD-Fraktion im Gemeinderat wichtige Informationen schon seit langer Zeit vorenthalten wurden. So kam im Jahre 1998 die damalige Landtagsabgeordnete Frau Bregenzer - die uns persönlich nicht bekannt war - zu uns mit der Bitte, ob wir nicht bereit wären, den SPD-Gemeinderäten Einsicht in unsere Unterlagen zum Gerichtsprozeß zu ermöglichen. Die SPD habe den Verdacht, daß ihnen die Gemeindeverwaltung wichtige Informationen zum Thema Lebensmittelmarkt vorenthalte. Nach einiger Zeit der Abwägung - weil uns diese Gemeinderäte völlig fremd waren - sind wir zu der Überzeugung gelangt, daß es für uns keinen Grund gibt, die Einsichtnahme zu verweigern. Daraufhin kamen die Gemeinderäte Herr Weber und Herr Haug im November 1998 zu uns. Dabei stellte sich zum Beispiel heraus, daß der SPD das Gutachten von 1989/90 gar nicht bekannt war. Bei den Gemeinderatssitzungen sei überhaupt nie über ein städtebauliches Ziel gesprochen worden, es bestünde bis jetzt auch keine solche Planung (was Bürgermeister Kuhn 4 Jahre später öffentlich aufgedeckt hat). Herr Weber fiel aus allen Wolken als er erfuhr, daß sich schon seit 1986 alle namhaften Lebensmittelketten ganz intensiv um einen Standort in Frickenhausen bemüht haben. Wer hatte ein Interesse daran, diese wichtigen Informationen der SPD-Fraktion gegenüber zu verheimlichen ? Aufgrund der wesentlichen Informationslücken ist davon auszugehen, daß die SPD folglich gar nicht erst in die Lage versetzt wurde, eine wirksame Kontrollfunktion über die Arbeit von Schütz und das von CDU und Freien Wählern dominierte Rathaus ausüben zu können (siehe auch z.B. hier).Wichtige Informationen zur Unwirtschaftlichkeit verschwiegen ?
Schütz erklärte in seiner Rede am Wahlkampfabend des 25.1.2002, "mit den Eigentümern im Ortskern bereits mit positiven Ergebnissen gesprochen zu haben, sodaß die Flächen in die Planung mit einbezogen werden können, und sich interessante Perspektiven bieten würden". Dagegen mußte nach der Abwahl von Schütz sein Nachfolger Kuhn laut der Gemeinderats-Sitzungsvorlage vom 18.2.2003 nach seinen eigenen Gesprächen mit den Eigentümern feststellen, daß unter anderem wegen den überdurchschnittlich hohen Kaufpreiserwartungen und zusätzlichen Gegenleistungsforderungen das Gesamtprojekt nicht mehr wirtschaftlich sein wird. Wie kann es sein, daß zwei Bürgermeister unter den gleichen Voraussetzungen zu solch völlig gegensätzlichen Ergebnissen kommen ?
Die Klage bei den Verwaltungsgerichten
Durch unsere jahrelangen Gespräche mit den Vertretern der Lebensmittelketten war sofort klar, daß das Ziel eines Marktes im Ortskern nur vorgetäuscht sein kann, denn die Anforderungen an solche zeitgemäße Märkte war weit entfernt von dem, was im winzigen Ortskern zwischen Mittlerer und Unterer Straße überhaupt möglich war. Wir haben deshalb das ganze Jahr 1997 über versucht, eine einvernehmliche Lösung für einen PENNY-Discountmarkt im Gewerbegebiet "Nürtinger Straße I" zu erreichen. Aber die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung waren nicht dazu zu bewegen, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, daß das Ziel eines Marktes im Ortskern niemals umsetzbar sein wird. Aufgrund dieses unplausiblen Verhaltens wurde schnell klar, dass es in Wirklichkeit nicht um den Einzelhandel im Ortskern, oder die Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten für die Bürger ging, sondern um Dinge, die nicht offen ausgesprochen werden konnten: In diesem Fall Konkurrenzschutz für einen einzelnen CDU-Gemeinderat.Verhandlungen haben natürlich immer nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Parteien dazu bereit sind, auf der Grundlage der Vernunft gemeinsame Lösungen zu finden. Sobald aber eine der Parteien - wie hier die Verwaltung unter Schütz - aufgrund verborgener, sachfremder Motive gar nicht gewillt ist, bestehende und offensichtliche Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, dann haben auch Verhandlungen keinen Sinn mehr. Es blieb uns deshalb gar keine andere Möglichkeit, als gegen die Bebauungsplanänderung d.h. gegen die unberechtigte Wegnahme unserer bezahlten Baurechte im Jahr 1998 beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage zu erheben. Die Gerichtsurteile, die uns DM 35.000,-- gekostet haben, haben wir weiter oben zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Eigens für das Gerichtsverfahren ließ sich die Gemeindeverwaltung unter Schütz das Gefälligkeitsgutachten von 1997 anfertigen, welches den Richtern suggerierte, daß ein Markt im Ortskern möglich sein wird. Der Einwand, daß der winzige Ortskern für ein solches Vorhaben viel zu klein ist, wurde mit der im Gutachten festgehaltenen Behauptung ausgeräumt, daß die notwendigen Flächen im Ortskern geschaffen werden, "die auch die Ansliedlung eines größeren Betriebes (z.B. Lebensmitteldiscount-Markt) ermöglichen sollen". Siehe auch "Der Schwindel mit den Gutachten".
Mit zwei ausschlaggebenden Schlüsselaussagen wurden die Verwaltungsrichter dazu gebracht, das Gerichtsverfahren zugunsten der Gemeinde zu entscheiden. Diese beiden Aussagen waren konkret:
1. Einzelhandelsentwicklungen dürfen ausschliesslich nur im Ortskern stattfinden. Dazu sei es erforderlich, Lebensmittelmärkte in den Gewerbegebieten zu verhindern.
2. Die Gewerbegebiete sollen für das produzierende Gewerbe und Handwerk erhalten bleiben.
Genau diese beiden Falschaussagen mußten für die Begründung der Bebauungsplanänderdung herhalten, mit der unsere bezahlten Baurechte gestohlen wurden. Tatsächlich gehandelt wurde genau entgegen den Gerichtsurteilen: Über die Hälfte des gemeindeeigenen Gewerbegebiets Gernäcker wurde für Einzelhandel verbraucht und damit dem produzierenden Gewerbe und Handwerk entzogen. Dabei ist es doch gerade die Aufgabe der Gemeinde, ihre eigenen Ziele zuerst auf ihren eigenen Gewerbegebieten zu verwirklichen, und nicht das vorher vor Gericht erstrittene Ziel anderen Gewerbegebieten durch Baurechtsdiebstahl aufzuzwingen, und dabei selbst auf ihren eigenen Gewerbegebieten das genaue Gegenteil durchzuführen. Wessen Privatinteressen werden hier vertreten ?
Die Tinte auf dem Gerichtsbeschluß des Bundesverwaltungsgerichts Berlin vom September 1999 war noch nicht einmal trocken, da hat der CDU-Bürgermeister Schütz postwendend damit begonnen, mit einem neuen Gutachten von 2000 im Hintergrund das genaue Gegenteil von dem zu verfolgen, was er kurz vorher noch vor Gericht erstritten hat. Damit die Bürger nicht merken, wie furchtbar sie jahrelang an der Nase herumgeführt wurden, wurde dieses Gutachten darauf ausgerichtet, ganz langsam und schleichend den Schutz des Einzelhandels im Ortskern aufzugeben und auf das wirkliche Ziel des damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden hinzuarbeiten: Einen konkurenzlosen Marktstandort für EDEKA in den Gernäckern. Die fragwürdigen Formulierungen im Gutachten von 2000, wo die Gutachter laut Gemeinderatsbeschluß ausschließlich zur Untersuchung des Ortskerns beauftragt werden sollten, und dann vom Auftraggeber Schütz doch gezielt in Richtung Gernäcker gelenkt wurden, können hier in der Abhandlung über die Gutachten nachgelesen werden.
Alles lief wie geschmiert - und dann die große Panne !

Da die Erschließung des Gewerbegebiets Gernäcker aber damals noch nicht abgeschlossen war, hatte Schütz die Aufgabe, die Bürger mit dem Luftschloß im Ortskern lange genug hinzuhalten. Selbstverständlich mußte dieser Plan geheim bleiben und am besten alles unter Schütz rathausintern abgewickelt werden. Aber trotz der beharrlichen Täuschungen und leeren Versprechungen für einen Markt im Ortskern haben die Bürger die Lügen der Verwaltung zu früh erkannt, und Bürgermeister Schütz bei der nächsten Wahlmöglichkeit im Jahr 2002 aus seinem Amt vertrieben. Der neue Bürgermeister Kuhn deckte sofort all die Fakten öffentlich auf, die Schütz während seiner Amtszeit so beharrlich verheimlichte, und schon bald fiel das Scheingebäude im Ortskern wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Geschwätzt wird viel - und am Schluß hat EDEKA halt den Zuschlag !
Das wirkliche Ziel, das der Öffentlichkeit verschwiegen wurde, war die Umlenkung von Einzelhandelsansiedlung in das Gewerbegebiet „Gernäcker“, d.h. im politischen Einflußbereich des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden. Unter Ausnutzung seiner Stellung als Gemeinderat hat er sich dadurch die Möglichkeit verschafft, der EDEKA dort einen ganz besonderen „Leckerbissen“ in Form eines konkurrenzlosen Standorts zuschanzen zu können, der von der alleinigen Versorgung des gesamten Gemeindegebiets profitieren kann. Wie intensiv sich dieser Gemeinderat bei der Vergabe des Bauplatzes in den Gernäckern durch das äußerst anrüchige Nachgebot von EDEKA per Fax nach Dienstschluß dafür eingesetzt hat, daß der Zuschlag buchstäblich in letzter Sekunde an die Firma EDEKA ging, anstatt an die in der Sitzungsvorlage als besten Anbieter ermittelte Firma REWE, konnte die Einwohnerschaft ja in der öffentlichen Sitzung vom 4. November 2003 miterleben ("Ein Geschmäckle", "Viele offene Fragen"). Das Angebot von REWE hatte Bürgermeister Kuhn in Vorverhandlungen ausgearbeitet und war im Beschlußvorschlag als bester Anbieter zur Abstimmung vorgesehen. Es kann nur darüber spekuliert werden, welche Gegenleistung der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende für seinen außergewöhnlichen Einsatz von der Firma EDEKA erhalten hat, aber es ist sehr unwahrscheinlich, daß ein Gemeinderat aus reiner Nächstenliebe vor aller Augen als stellvertretender Bürgermeister mit Insiderwissen über konkurrierende Gebote derart manipulativ auf das Vergabeverfahren der Gemeindeverwaltung einwirkt, um die Konkurrenz abrupt und endgültig auszuschalten. Außerdem ist der Gemeinde dadurch ein weiterer Schaden entstanden, denn durch den verfrühten Zuschlag für EDEKA wurde der Firma REWE keine Chance zu einer Nachbietung gegeben, um einen höheren Verkaufspreis - in Richtung des weit höheren Verkaufspreises an LIDL - für die gemeindeeigenen Grundstücke zu erzielen.
Warum es neben EDEKA überhaupt noch einen LIDL gibt
Den LIDL Markt haben sich die Bürger selbst verdient, indem sie den CDU-Bürgermeister Schütz bei der Bürgermeisterwahl 2002 aus dem Rathaus entfernt haben. Der LIDL-Markt ist eine Folge der Bürgerumfrage, die der neue Bürgermeister Kuhn durchgeführt hat. Diese Bürgerumfrage wurde unter Schütz laut Gutachten von 2000 ausgeschlossen, was der neue Bürgermeister Kuhn in der Gemeinderatssitzung vom 18.2.2003 bestätigt hat.
Natürlich konnten CDU und Freie Wähler sich nicht öffentlich gegen die Umfrage aussprechen, denn dann wäre sichtbar geworden, daß sie der Wille der Bürger in Wirklichkeit gar nicht interessiert, sondern daß der Konkurrenzschutz für den ehem. CDU-Fraktionsvorsitzenden absolute Priorität hat. Nur mit der Bürgerumfrage konnte Kuhn die Privatinteressens-Verschwörung im Gemeinderat dazu zwingen, die Interessen der Einwohner zur Kenntnis nehmen zu müssen. Also mußte CDU und Freie Wähler die Bürgerumfrage widerwillig hinnehmen. Das Ergebnis: Eine große Mehrheit sprach sich für einen Discounter aus, und nicht für den Vollsortimenter, den der CDU-Fraktionsvorsitzende den Einwohnern diktieren wollte (EDEKA ist ein Vollsortimenter). Das ist der Grund, warum EDEKA nicht als einziger Markt in den Gernäckern steht, um das alleinige Versorgungsmonopol ausüben zu können, sondern noch einen Discount-Markt neben sich dulden muß.
Fazit:
Wir wollen klarstellen, daß der Ausgang der Gemeinderatswahl für uns keine Bedeutung hat. Die Bürger müssen sich aber im Klaren sein, daß die Macht dieser Seilschaften nur von den Wählerstimmen kommt, sonst von nichts. Der Fall zeigt, daß eine Gemeindeverwaltung ohne Transparenz den Menschen gar nicht zumutbar ist. Wir fordern deshalb die Gemeinderäte auf, dafür zu sorgen, daß alle Gutachten zur Einzelhandelsentwicklung in Frickenhausen (mindestens 5 sind vorhanden) für jedermann nachlesbar im Internet veröffentlicht werden, damit sich jeder selbst davon überzeugen kann, daß hier die Wahrheit wiedergegeben ist.
- Sägewerk Haussmann, Frickenhausen
P.S.: Wir bitten diejenigen, die diese Seite gelesen haben, einen Papier-Ausdruck den Mitbürgern zukommen zu lassen, die selbst keinen Internetanschluß besitzen.